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Häufig gestellte Fragen rund ums Kfz Gutachten

Wie viel Zeit habe ich nach einem Unfall für das Kfz Gutachten?

Nach einem Unfall hat der Geschädigte grundsätzlich keine festgesetzte Frist, innerhalb derer er das Kfz-Gutachten erstellen lassen muss. Allerdings gibt es einige Dinge, die beachtet werden sollten:

  • Es ist empfehlenswert, das Kfz-Gutachten möglichst zeitnah nach dem Unfall erstellen zu lassen, da der Schaden sonst möglicherweise nicht mehr eindeutig dem Unfall zugeordnet werden kann oder zusätzliche Schäden entstehen können.
  • Bei einem Haftpflichtschaden sollte der Geschädigte die Versicherung des Unfallverursachers so schnell wie möglich informieren und das Kfz-Gutachten zusammen mit dem Kostenvoranschlag einreichen.
  • Bei einem Kaskoschaden ist es wichtig, die Bedingungen der eigenen Versicherung zu prüfen, da hier oft Fristen für die Erstellung des Kfz-Gutachtens oder die Einreichung von Unterlagen vorgesehen sind.

In der Regel empfiehlt es sich jedoch, das Kfz-Gutachten so schnell wie möglich nach dem Unfall erstellen zu lassen, um eine möglichst genaue Schadensaufnahme zu gewährleisten und die Schadensregulierung zu beschleunigen.


Wer übernimmt die Kosten für das Kfz Gutachten (Gutachterhonorar)?

Grundsätzlich ist der Unfallverursacher oder dessen Versicherung verpflichtet, die Kosten für das Kfz-Gutachten zu übernehmen, wenn der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Kfz-Gutachten ist Teil des Schadens und damit auch Teil des Schadensersatzanspruchs.

Dies gilt insbesondere bei einem Haftpflichtschaden, bei dem der Unfallverursacher oder dessen Versicherung für den entstandenen Schaden haftet. Auch bei einem Kaskoschaden kann das Kfz-Gutachten in der Regel von der eigenen Versicherung übernommen werden, wenn eine entsprechende Versicherungspolice abgeschlossen wurde.

Allerdings sollten Geschädigte in jedem Fall vorab klären, ob und in welcher Höhe die Kosten für das Kfz-Gutachten übernommen werden, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich auch, im Vorfeld einen verbindlichen Kostenvoranschlag einzuholen, um die Kosten des Gutachtens zu kalkulieren und eine Kostenübernahmezusage der Versicherung zu erhalten.


Wer übernimmt die Kosten für den Anwalt bei einem unverschuldeten Unfall (Anwalthonorar)?

Bei einem unverschuldeten Unfall kann der Geschädigte grundsätzlich einen Anwalt hinzuziehen, um seine Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen. Die Kosten für den Anwalt werden dabei in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, da diese gesetzlich dazu verpflichtet ist, den entstandenen Schaden des Geschädigten zu regulieren.

Das Anwaltshonorar orientiert sich dabei in der Regel an der Höhe des Schadens und wird in der Regel durch eine Gebührentabelle, die sogenannte RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), geregelt. Die konkrete Höhe des Anwaltshonorars hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Streitwert des Falles, der Höhe des Schadens und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit.

Allerdings sollten Geschädigte auch hier vorab klären, in welcher Höhe die Kosten für den Anwalt übernommen werden, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich auch hier, im Vorfeld einen verbindlichen Kostenvoranschlag einzuholen und die Kostenübernahmezusage der Versicherung einzuholen.



Eigener Gutachter oder von der gegnerischen Versicherung?

Im Falle eines Unfalls oder Schadens am Fahrzeug können Geschädigte selbst einen Kfz-Gutachter beauftragen, um den Schaden zu dokumentieren und die Höhe des Schadens zu ermitteln. Alternativ kann die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter beauftragen, um den Schaden zu begutachten.


Es ist jedoch in der Regel empfehlenswert, als Geschädigter einen eigenen Gutachter zu beauftragen, um sicherzustellen, dass der Schaden unabhängig und objektiv begutachtet wird und die Interessen des Geschädigten berücksichtigt werden. Der eigene Gutachter arbeitet im Auftrag des Geschädigten und hat dessen Interessen im Blick, während der Gutachter der gegnerischen Versicherung in erster Linie das Interesse der Versicherung vertritt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kosten für den eigenen Gutachter in der Regel vom Geschädigten zunächst selbst getragen werden müssen. Wenn der Geschädigte jedoch nicht selbst Schuld an dem Unfall hatte und die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, können die Kosten für den eigenen Gutachter in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen werden. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld die genauen Kosten zu klären und eine Kostenübernahmezusage der Versicherung einzuholen.



Wie schnell zahlt die Versicherung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall?

Die Dauer, bis die Versicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall den Schaden reguliert und die Zahlung leistet, kann unterschiedlich lange dauern. Im Allgemeinen hat die Versicherung des Unfallverursachers jedoch eine gesetzliche Frist von maximal sechs Monaten, um den Schaden zu regulieren.

Allerdings kann es in der Praxis auch schneller gehen, insbesondere wenn der Schaden eindeutig dokumentiert wurde und die Schuldfrage geklärt ist. Wenn der Geschädigte alle notwendigen Unterlagen und Nachweise eingereicht hat und die Schadenhöhe eindeutig feststeht, kann die Zahlung in der Regel innerhalb weniger Wochen erfolgen.

Um eine zügige Schadenregulierung zu erreichen, ist es daher wichtig, alle notwendigen Schritte schnellstmöglich zu unternehmen und die Unterlagen und Nachweise vollständig und korrekt einzureichen. Es empfiehlt sich auch, im Vorfeld die genauen Schritte und Fristen mit der Versicherung abzuklären, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden.


Welche Rechte habe ich als Unfallopfer gemäß § 249 BGB?

Als Unfallopfer eines Verkehrsunfalls stehen Ihnen gemäß § 249 BGB Schadensersatzansprüche zu. Der Geschädigte hat dabei das Recht, seinen entstandenen Schaden in voller Höhe ersetzt zu bekommen.
Konkret umfasst das Schadensersatzrecht folgende Ansprüche:


  1. Reparaturkosten: Der Geschädigte hat das Recht, die Reparaturkosten für sein Fahrzeug in voller Höhe erstattet zu bekommen. Dabei sind auch Kosten für eine eventuell erforderliche Wertminderung, den Ausfall von Nutzungsmöglichkeiten und die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu berücksichtigen.
  2. Wiederbeschaffungskosten: Falls das Fahrzeug nicht repariert werden kann oder die Reparaturkosten unverhältnismäßig hoch sind, hat der Geschädigte das Recht, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet zu bekommen.
  3. Nutzungsausfallentschädigung: Wenn das Fahrzeug während der Reparaturzeit nicht genutzt werden kann, hat der Geschädigte Anspruch auf eine angemessene Nutzungsausfallentschädigung.
  4. Schmerzensgeld: Bei Verletzungen hat der Geschädigte Anspruch auf Schmerzensgeld, das die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen sowie den finanziellen Schaden abdeckt.
  5. Verdienstausfall: Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Verletzungen hat der Geschädigte Anspruch auf Ersatz des entgangenen Verdienstes.

Es ist wichtig, dass der Geschädigte alle notwendigen Schritte unternimmt, um die Ansprüche geltend zu machen und die Höhe des Schadens zu dokumentieren. Hierbei kann ein Kfz-Gutachter und oder ein Anwalt unterstützend tätig werden.



Was ist mit der Schadenminderungspflicht gemäß § 254 BGB gemeint? 

Als Unfallopfer haben Sie umfassende Rechte, die Ihnen gemäß § 249 BGB zustehen. Allerdings haben Sie auch eine zentrale Pflicht, die aus § 254 BGB abgeleitet wird - die Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie als Geschädigter nicht unnötig hohe Kosten für Reparaturen oder Schadensregulierungen verursachen dürfen. Sie können diese Pflicht jedoch erfüllen, indem Sie ein unabhängiges Sachverständigengutachten einholen. Im Fall von älteren Fahrzeugen kann es sein, dass Sie die Reparatur in einer freien Werkstatt durchführen lassen müssen, um die Schadenshöhe zu minimieren.



Kann es ohne Schadengutachten nach einem Unfall zu Verlusten bei der Schadensregulierung führen?

Ja, es kann zu Verlusten bei der Schadensregulierung kommen, wenn nach einem Unfall kein Schadengutachten erstellt wird. Ohne ein solches Gutachten ist es schwierig, den genauen Umfang des Schadens zu ermitteln und den Wertverlust des Fahrzeugs zu beziffern. Die Versicherung kann daher argumentieren, dass der Schaden nicht so hoch ist, wie vom Geschädigten behauptet wird, und die Schadenssumme dementsprechend kürzen. Auch bei einem späteren Verkauf des Fahrzeugs kann es zu Problemen kommen, da der Schaden nicht professionell dokumentiert wurde. Ein Schadengutachten gibt dem Geschädigten somit eine solide Basis für die Schadensregulierung und minimiert das Risiko von Verlusten.




Wofür wird eine Reparaturbestätigung benötigt?

Es kommt häufig vor, dass Geschädigte nach der Schadensbegutachtung das errechnete Geld von der Versicherung erhalten und daraufhin den Wagen entweder gar nicht oder nur teilweise reparieren lassen, oder aber eine wesentlich günstigere Werkstatt aufsuchen. Obwohl dieses Vorgehen erlaubt ist, kann es zu Problemen führen, wenn es zu einem weiteren Unfallschaden kommt und die gleichen Teile des Fahrzeugs betroffen sind. Die gegnerische Versicherung könnte in diesem Fall vermuten, dass der "alte" Schaden nicht behoben wurde und daher kein neuer Schaden entstanden sei. Es liegt dann in Ihrer Verantwortung, nachzuweisen, dass eine Reparatur nach dem vorherigen Unfall stattgefunden hat. 

Es wird empfohlen, nach jeder Reparatur - einschließlich Eigenreparatur - eine Reparaturbestätigung von einem Gutachter ausstellen zu lassen. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen, auch wenn Sie das Auto selbst repariert haben. Dies wurde durch ein Urteil des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt bestätigt (Az.: 4 C 712/13). 

Besuchen Sie uns einfach, nachdem die Reparatur abgeschlossen ist, um eine Reparaturbestätigung von unseren Gutachtern zu erhalten. Wenn Sie Ihre Unfallsache nicht einem Anwalt anvertrauen, sollten Sie besonders auf diese Regelung achten, um sich vor Zahlungsverweigerungen der gegnerischen Versicherungen oder Kürzungen des Preises beim Verkauf des Fahrzeugs zu schützen.



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